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Zwei Angebote vergleichen: warum die Endsumme das schwächste Kriterium ist

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Warum zwei Endsummen nichts sagen

Angebote für dieselbe Maßnahme unterscheiden sich regelmäßig um 30 bis 40 Prozent, und in den seltensten Fällen liegt das am Stundensatz. Es liegt daran, dass sie unterschiedliche Aufträge beschreiben.

Das ist kein Vorwurf an die Betriebe. Ein Angebot ist ein Vorschlag, wie eine Aufgabe zu lösen ist – und wer die Laibungen, die Untergrundvorbereitung und die Entsorgung von vornherein einrechnet, kommt zwangsläufig höher heraus als jemand, der sie später nachträgt.

Deshalb ist der Vergleich zweier Endsummen die schwächste Form der Prüfung. Er misst die Kalkulationsphilosophie, nicht den Preis.

Die Differenzliste

Der Weg, der zuverlässig funktioniert, ist mechanisch und dauert eine Stunde. Schreiben Sie alle Positionen beider Angebote untereinander in eine Tabelle und vermerken Sie für jede, ob sie in Angebot A, in Angebot B oder in beiden enthalten ist.

Die aussagekräftigen Zeilen sind die, in denen nur ein Haken steht. Für jede davon gibt es genau drei Möglichkeiten: Die Leistung ist beim anderen Betrieb im Preis enthalten, sie fällt nicht an, oder sie kommt später als Nachtrag. Welche der drei zutrifft, klärt eine Rückfrage.

Rechnen Sie anschließend die fehlenden Positionen mit realistischen Beträgen hoch und addieren Sie sie zur Summe des Angebots, in dem sie fehlen. Häufig dreht sich die Reihenfolge damit um – und wenn nicht, wissen Sie wenigstens, wofür Sie mehr bezahlen.

Die Fragen, die die Differenz erklären

Wenn die Positionslisten deckungsgleich sind und die Summen trotzdem auseinandergehen, helfen vier Fragen weiter:

  • Ist die Menge dieselbe? Fassaden-, Dach- und Fensterflächen werden unterschiedlich aufgemessen – mit oder ohne Öffnungen, mit oder ohne Laibungen.
  • Ist das Material dasselbe? Zwischen WLG 040 und WLG 032 liegen bei gleicher Dämmstärke Welten, im Angebotstext aber nur eine Ziffer.
  • Ist der Umfang der Nebenleistungen derselbe? Gerüst-Standzeit, Entsorgung nach Gewicht oder pauschal, Anfahrt.
  • Ist die Gewährleistung dieselbe? Für Arbeiten an einem Bauwerk sieht das BGB fünf Jahre vor; eine kürzere Frist ist ein Punkt für die rechtliche Prüfung vor Auftragserteilung.

Pauschalen ohne Beschreibung

Ein Anhaltspunkt, der sich schnell prüfen lässt: Wie viel der Summe steckt in Positionen, die nichts beschreiben? „Kleinmaterial", „diverse Arbeiten", „Nebenleistungen", „Sonstiges".

Machen diese Posten zusammen mehr als etwa fünf Prozent der Nettosumme aus, lohnt die Bitte um Aufschlüsselung. Nicht, weil dahinter etwas verborgen wäre, sondern weil sich später nicht mehr feststellen lässt, welche Leistung enthalten war – und genau darüber entstehen Nachträge.

Bedarfs- und Alternativpositionen

Der Fehler, der beim Vergleich am schwersten zu sehen ist: Ein Angebot stellt dieselbe Leistung in mehreren Ausführungen nebeneinander, damit der Kunde wählt. Beauftragt ist davon höchstens eine, aber die Kennzeichnung besteht manchmal nur aus Klammern um den Betrag oder einer Fußnote.

Die Gegenprobe ist einfach: Zählen Sie die Beträge aller Positionen zusammen und vergleichen Sie mit der ausgewiesenen Nettosumme. Liegt die Summe darüber, sind Alternativen dabei; beauftragt ist die Ausführung, mit der die Rechnung aufgeht.

Dasselbe gilt für ausdrückliche Bedarfspositionen. Sie stehen im Angebot, sind aber nicht Teil des Preises – und sie dürfen deshalb weder als vorhandene Leistung noch in der Vergleichssumme zählen.

Sie haben ein Angebot vorliegen? Lassen Sie es gegen echte Angebote einordnen – die Vorschau mit Preis- und Förder-Ampel ist kostenlos.

Wie viele Angebote sinnvoll sind

Zwei sind zu wenig, um eine Spanne zu erkennen: Wenn eines davon ungewöhnlich ist, wissen Sie nicht, welches. Ab vier wird der Aufwand größer als der Erkenntnisgewinn, und die Terminfindung mit vier Betrieben zieht sich über Wochen.

Drei ist der übliche Kompromiss – vorausgesetzt, alle drei beziehen sich auf dieselbe Aufgabe. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Wer drei Betriebe unabhängig ins Haus lässt, bekommt oft drei verschiedene Lösungsvorschläge, und die lassen sich nicht gegeneinander rechnen.

Ein Weg, das zu vermeiden: Nach dem ersten Ortstermin eine kurze Beschreibung der gewünschten Ausführung aufschreiben und den weiteren Betrieben mitgeben. Das engt die fachliche Beratung ein wenig ein und macht die Angebote dafür vergleichbar.

Ein Punkt, der in keiner Positionsliste steht

War jemand im Haus? Ein Angebot, das nach einem Telefonat oder einem Online-Formular erstellt wurde, ist ein Preisschild, keine Planung. Wer den Bestand nicht gesehen hat, kennt weder den Zustand des Untergrunds noch die Leitungsführung noch die Zugänglichkeit – und genau daraus entstehen später die Nachträge.

Das ist kein Ausschlusskriterium für ein erstes Richtpreisangebot. Nur sollte ein solches Angebot auch als das bezeichnet sein, statt einen Festpreis zu suggerieren.

Und was ein Vergleich grundsätzlich nicht leisten kann: Ob der Betrieb zuverlässig arbeitet, Termine hält und im Gewährleistungsfall erreichbar ist, steht in keinem Angebot. Zwei Referenzen aus der Nachbarschaft sagen darüber mehr als jede Positionsliste.

Der Zahlungsplan ist Teil des Preises

Zwei Angebote mit derselben Summe sind nicht gleich viel wert, wenn das eine 50 Prozent Anzahlung verlangt und das andere in Raten nach Baufortschritt abrechnet. Der Zahlungsplan entscheidet darüber, wie viel Druckmittel Sie behalten, wenn etwas nicht stimmt – und das ist der einzige Hebel, den Sie nach der Unterschrift noch haben.

Als Orientierung: Eine Anzahlung über 30 Prozent der Auftragssumme ist unüblich. Sinnvoll sind Zahlungen nach Baufortschritt, und eine Restrate sollte bis zur mängelfreien Abnahme und zur Übergabe der Dokumentation offenbleiben. Bei Förderprojekten gehört zur Dokumentation auch das, was Sie für den Verwendungsnachweis brauchen.

Prüfen Sie außerdem, ob eine Preisgleitklausel enthalten ist und wie lange der Preis gebunden ist. Beides ist zulässig und in Zeiten schwankender Materialpreise nachvollziehbar – nur sollten Sie es vor der Unterschrift gelesen haben und nicht in der Schlussrechnung entdecken.

Wenn ein Angebot deutlich aus der Reihe fällt

Der Reflex bei einem auffällig niedrigen Angebot ist Freude, bei einem auffällig hohen Misstrauen. Beides führt in die Irre – in beiden Fällen ist dieselbe Frage richtig: Woraus setzt sich die Summe zusammen?

Bei einem niedrigen Angebot fehlen erfahrungsgemäß Positionen. Das ist der Grund, warum die Differenzliste vor dem Preisvergleich steht: Ein Angebot, dem vier Positionen fehlen, ist nicht 20 Prozent günstiger, sondern 20 Prozent kleiner.

Bei einem hohen Angebot lohnt die Aufschlüsselung nach Material, Arbeitsstunden und Nebenleistungen. Häufige und legitime Gründe sind ein aufwendiger Zugang, ein schlechter Untergrund, ein besonders vollständiges Leistungsverzeichnis – oder schlicht eine volle Auftragslage, die sich im Preis niederschlägt. Auch das ist eine Antwort, mit der sich arbeiten lässt.

Was Sie in beiden Fällen nicht tun sollten: das eine Angebot dem anderen vorlegen. Ein Betrieb, der seinen Preis auf ein fremdes Angebot senkt, streicht dafür in aller Regel Leistungen – und dann haben Sie zwei unvollständige Angebote statt einem.

Was Sie am Ende in der Hand haben sollten

Nach der Differenzliste, den vier Fragen und der Prüfung des Zahlungsplans steht keine Rangliste, sondern eine Tabelle: Für jede Position ist vermerkt, ob sie in Angebot A, in Angebot B oder in beiden enthalten ist, und für jede fehlende ist ein Betrag geschätzt.

Diese Tabelle ist zugleich die beste Grundlage für das Gespräch mit dem Betrieb, der den Zuschlag bekommen soll. Sie enthält genau die Punkte, die vor der Unterschrift zu klären sind – und sie zeigt dem Gegenüber, dass Nachträge nicht unbemerkt durchgehen.

Und sie hat einen Nebeneffekt, der oft unterschätzt wird: Wer so vorbereitet in ein Gespräch geht, bekommt bessere Antworten. Die Frage „Ist die Entsorgung enthalten?" beantwortet jeder Betrieb mit Ja. Die Frage „In Ihrem Angebot finde ich die Entsorgung nicht als Position, im anderen steht sie mit 1.400 Euro – wie ist das bei Ihnen kalkuliert?" bekommt eine andere Antwort.

Häufige Fragen

Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Drei. Bei zweien erkennen Sie keine Spanne – wenn eines ungewöhnlich ist, wissen Sie nicht, welches. Ab vier wächst der Aufwand schneller als der Erkenntnisgewinn, und die Terminfindung zieht sich über Wochen. Wichtiger als die Zahl ist, dass sich alle auf dieselbe Aufgabe beziehen.
Wie mache ich Angebote überhaupt vergleichbar?
Indem Sie nach dem ersten Ortstermin kurz aufschreiben, welche Ausführung Sie wollen, und diese Beschreibung den weiteren Betrieben mitgeben. Das engt die fachliche Beratung ein wenig ein und ist der einzige zuverlässige Weg, drei Angebote über dieselbe Leistung zu bekommen.
Darf ich ein Angebot dem anderen Betrieb zeigen?
Rechtlich spricht nichts dagegen, praktisch ist es selten klug. Ein Betrieb, der seinen Preis auf ein fremdes Angebot senkt, streicht dafür in der Regel Leistungen. Zielführender ist, konkrete Positionen anzusprechen: nicht die Summe, sondern die Zeile, die fehlt.
Wie viel Prozent Pauschalpositionen sind normal?
Machen Posten wie „Kleinmaterial", „Nebenleistungen" oder „diverse Arbeiten" zusammen mehr als etwa fünf Prozent der Nettosumme aus, lohnt die Bitte um Aufschlüsselung. Nicht wegen eines Verdachts, sondern weil sich später nicht mehr feststellen lässt, welche Leistung enthalten war – und genau darüber entstehen Nachträge.
Wie erkenne ich Alternativpositionen?
Zählen Sie die Beträge aller Positionen zusammen und vergleichen Sie mit der ausgewiesenen Nettosumme. Liegt Ihre Summe darüber, sind Alternativen dabei – beauftragt ist die Ausführung, mit der die Rechnung aufgeht. Dasselbe gilt für Bedarfspositionen: Sie stehen im Angebot, gehören aber nicht in die Vergleichssumme.
Wie hoch darf die Anzahlung sein?
Mehr als 30 Prozent der Auftragssumme ist unüblich. Sinnvoll sind Zahlungen nach Baufortschritt und eine Restrate, die bis zur mängelfreien Abnahme und zur Übergabe der Dokumentation offenbleibt. Bei Förderprojekten gehört dazu auch alles, was Sie für den Verwendungsnachweis brauchen.

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