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Energieeffizienz-Experte: wann er Pflicht ist und was er leistet

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Die einfache Regel

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke – ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes Fördervoraussetzung. Für den Heizungstausch ist sie es nicht; dort darf das ausführende Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag selbst ausstellen.

Das ist der häufigste Grund, warum ein Hüllantrag anders läuft, als Bekannte es vom Heizungstausch berichtet haben. Wer beides plant, braucht den Experten für den einen Teil und nicht für den anderen.

Was er im Verfahren tut

Der Experte begleitet die Maßnahme an drei Punkten. Vor dem Antrag prüft er, ob das Vorhaben die technischen Mindestanforderungen erreichen kann, und stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Während der Ausführung kann er die Umsetzung begleiten. Nach Abschluss bestätigt er im Verwendungsnachweis, dass die Anforderungen tatsächlich erreicht wurden.

Der erste Punkt ist der wertvollste, und er wird oft übersehen: Der Experte rechnet den U-Wert des geplanten Aufbaus, bevor Sie beauftragen. Wenn dabei herauskommt, dass die angebotene Dämmstärke nicht reicht, ist das der günstigste Moment, das zu erfahren.

Er ist außerdem der richtige Ansprechpartner für die Fragen, die ein ausführender Betrieb naturgemäß nicht neutral beantwortet: ob eine Innendämmung an dieser Wand funktioniert, ob eine Kerndämmung in Frage kommt, ob die Reihenfolge der Maßnahmen sinnvoll ist.

Was er kostet – und was davon gefördert ist

Die Leistung des Experten ist ihrerseits förderfähig. Fachplanung und Baubegleitung werden bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bezuschusst, allerdings nicht mit dem Sanierungsfahrplan-Bonus.

Bei einem Einfamilienhaus bewegen sich die Kosten für die Begleitung einer einzelnen Maßnahme üblicherweise im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich; ein vollständiger individueller Sanierungsfahrplan liegt deutlich darüber, löst dafür aber den Bonus aus und verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten.

Konkrete Sätze und Höchstbeträge ändern sich; sie gehören vor der Beauftragung tagesaktuell bei der Förderbank nachgesehen, nicht aus einem Artikel übernommen.

Woran Sie einen finden

Maßgeblich ist die Eintragung in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Nur wer dort für das jeweilige Programm gelistet ist, kann die Bestätigungen ausstellen – ein Energieberater ohne diese Eintragung kann fachlich hervorragend sein und trotzdem den Antrag nicht tragen.

Viele ausführende Betriebe arbeiten mit einem festen Experten zusammen. Das ist bequem und für einfache Maßnahmen unproblematisch. Bei größeren Vorhaben spricht einiges für einen unabhängig beauftragten Experten: Seine Empfehlung zur Ausführung ist dann nicht die Empfehlung dessen, der sie ausführt.

Die Frage an den Betrieb lautet: „Arbeiten Sie mit einem gelisteten Energieeffizienz-Experten zusammen, der die Maßnahme für den Förderantrag begleitet, oder muss ich ihn selbst beauftragen?" Beide Antworten sind in Ordnung – wichtig ist, sie vor der Beauftragung zu kennen.

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Wann Sie ihn einschalten sollten

Der häufigste Fehler ist nicht, den Experten wegzulassen – das fällt spätestens beim Antrag auf. Der häufigste Fehler ist, ihn zu spät zu holen.

Wer ihn erst beauftragt, wenn das Angebot unterschriftsreif auf dem Tisch liegt, nutzt genau die eine Leistung nicht, die vor der Entscheidung etwas ändern kann: die Berechnung, ob der angebotene Aufbau die technischen Mindestanforderungen überhaupt erreicht. Kommt dabei heraus, dass 140 Millimeter Dämmung an dieser Wand die 0,20 nicht halten, ist das vor der Beauftragung eine Änderung im Angebot und danach ein Nachtrag.

Der sinnvolle Zeitpunkt ist deshalb nach dem ersten Angebot und vor der Beauftragung. Dann liegt ein konkreter Aufbau vor, über den sich rechnen lässt, und die Entscheidung ist noch offen.

Rechnen Sie mit Vorlauf. Ein Experte, der gefragt ist, hat selten in derselben Woche Zeit für einen Ortstermin – und die Bestätigung zum Antrag entsteht nicht am Telefon, sondern nach der Durchsicht der Unterlagen. Zwei bis vier Wochen zwischen erster Anfrage und vorliegender Bestätigung sind ein realistischer Ansatz; in den Monaten nach einer Förderreform eher mehr, weil dann alle gleichzeitig anfragen.

Was Sie ihm mitgeben sollten

Je besser die Unterlagen, desto schneller und günstiger die Begleitung. Sinnvoll ist alles, was den Bestand beschreibt und den geplanten Aufbau festlegt.

  • Das vollständige Angebot mit allen Positionen, nicht nur die Zusammenfassung
  • Die technischen Datenblätter der vorgesehenen Materialien, insbesondere die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs und den Uw-Wert der Fenster
  • Alles, was über den Bestand bekannt ist: Baujahr, Wandaufbau, frühere Sanierungen, vorhandene Dämmung
  • Baupläne oder Aufmaße, wenn vorhanden – sie ersparen ihm das Nachmessen
  • Den Energieausweis, falls einer existiert
  • Die Information, ob weitere Maßnahmen geplant sind und in welchem Zeitraum

Fachplanung, Baubegleitung, Sanierungsfahrplan

Drei Begriffe, die durcheinandergehen und Verschiedenes meinen. Die Fachplanung und Baubegleitung ist die Begleitung einer konkreten Maßnahme – Prüfung der Planung, Bestätigung zum Antrag, Bestätigung nach Durchführung. Sie ist bei Hüllmaßnahmen Pflicht und ihrerseits förderfähig.

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist etwas anderes: ein Gutachten über das ganze Gebäude mit einer Maßnahmenreihenfolge über zehn bis fünfzehn Jahre. Er ist freiwillig, kostet mehr, löst dafür den Bonus aus und verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten.

Der Energieausweis ist wiederum keines von beidem, sondern eine Bewertung des Gebäudes, die beim Verkauf und bei der Vermietung vorzulegen ist. Für die Förderung ersetzt er weder das eine noch das andere.

Was Sie brauchen, hängt also am Vorhaben: eine Maßnahme, ein Experte für die Begleitung. Mehrere Maßnahmen über Jahre, dazu ein Fahrplan – der dann auch den ersten Punkt mit abdeckt.

Was er nicht ist

Zwei Erwartungen an den Energieeffizienz-Experten führen regelmäßig zu Enttäuschungen, und beide beruhen auf einem Missverständnis seiner Rolle.

Er ist keine Bauaufsicht. Die Baubegleitung ist keine tägliche Anwesenheit auf der Baustelle und keine Abnahme im rechtlichen Sinn. Er prüft, ob die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der Förderung erreicht – nicht, ob jede Dämmplatte fugenlos sitzt. Wer eine echte Bauüberwachung will, beauftragt sie zusätzlich.

Und er ist kein Preisprüfer. Ob die 45.000 Euro für die Fassade angemessen sind, gehört nicht zu seinem Auftrag; er bestätigt die technische Seite, nicht die kaufmännische. Für die Einordnung des Preises brauchen Sie Vergleichsangebote oder eine Prüfung wie unsere.

Was er dagegen liefert und was oft unterschätzt wird: eine neutrale Antwort auf technische Fragen, die der ausführende Betrieb naturgemäß nicht neutral beantwortet. Ob eine Innendämmung an dieser Wand bauphysikalisch trägt, ob die Kerndämmung des zweischaligen Mauerwerks in Frage kommt, ob die geplante Reihenfolge sinnvoll ist – das sind seine Fragen, und es sind die teuersten, wenn sie falsch beantwortet werden.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Wärmepumpe einen Energieeffizienz-Experten?
Nein. Beim Heizungstausch darf das ausführende Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag ausstellen. Pflicht ist der Experte nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke.
Was kostet ein Energieeffizienz-Experte?
Für die Begleitung einer einzelnen Maßnahme am Einfamilienhaus üblicherweise im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich, ein vollständiger Sanierungsfahrplan deutlich darüber. Beides ist förderfähig, sodass netto weniger übrig bleibt, als der Listenpreis vermuten lässt. Die aktuellen Sätze gehören vor der Beauftragung bei der Förderbank nachgesehen.
Reicht mein Energieberater aus der Nachbarschaft?
Nur, wenn er in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das jeweilige Programm eingetragen ist. Ohne diese Eintragung kann er fachlich hervorragend sein und trotzdem die Bestätigungen nicht ausstellen, an denen der Antrag hängt.
Soll ich den Experten des Handwerkbetriebs nehmen?
Bei einfachen Maßnahmen ist das bequem und unproblematisch. Bei größeren Vorhaben spricht einiges für einen unabhängig beauftragten Experten: Seine Empfehlung zur Ausführung ist dann nicht die Empfehlung dessen, der sie ausführt. Für Fragen wie „funktioniert eine Innendämmung an dieser Wand?" ist das ein realer Unterschied.
Wann ist der beste Zeitpunkt, ihn einzuschalten?
Nach dem ersten Angebot und vor der Beauftragung. Dann liegt ein konkreter Aufbau vor, über den er rechnen kann, und eine Korrektur ist noch eine Änderung im Angebot statt eines Nachtrags. Planen Sie Vorlauf ein – ein Ortstermin ist selten in derselben Woche zu bekommen.

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