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Wärmepumpen-Angebot prüfen: die 10 Punkte, auf die es ankommt

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Warum die Prüfung sich lohnt

Ein Wärmepumpen-Angebot umfasst schnell 25.000 bis 40.000 Euro. Der Preis allein sagt dabei wenig aus, weil sich Angebote im Leistungsumfang stark unterscheiden. Ein günstiges Angebot, in dem Elektroanschluss, Fundament und hydraulischer Abgleich fehlen, ist am Ende teurer als ein teureres mit vollständigem Leistungsverzeichnis.

Deshalb sind drei Fragen zu trennen: Ist der Preis marktüblich? Ist der Leistungsumfang vollständig? Und erfüllt das Angebot die formalen Anforderungen des Förderantrags?

Die Heizlast ist die wichtigste Zahl

Jede Auslegung beginnt mit der Heizlast des Gebäudes in Kilowatt. Steht diese Zahl nicht im Angebot, fehlt die Grundlage für alles Weitere. Fragen Sie nach, ob sie raumweise nach DIN EN 12831 berechnet oder aus dem Vorjahresverbrauch geschätzt wurde.

Eine grobe Gegenprobe: Teilen Sie Ihren bisherigen Jahresverbrauch in Kilowattstunden durch 2.000. Das Ergebnis ist eine überschlägige Heizlast. Weicht sie deutlich von der Angabe im Angebot ab, ist das ein Anlass nachzufragen.

Über- und Unterdimensionierung

Liegt die Nennleistung der Wärmepumpe mehr als 30 Prozent über der Heizlast, taktet die Anlage im Teillastbetrieb häufiger. Das kostet Effizienz und belastet den Verdichter.

Liegt sie darunter, springt an kalten Tagen der elektrische Heizstab ein. Beides ist kein Ausschlussgrund, aber beides sollte begründet sein.

Positionen, die häufig fehlen

Hydraulischer Abgleich, Elektroanschluss samt Zählerschrank, Fundament oder Konsole für die Außeneinheit, Demontage und Entsorgung der Altheizung, Inbetriebnahme mit Einregulierung der Heizkurve, Anmeldung beim Netzbetreiber und die Fachunternehmererklärung für den Förderantrag.

Jede dieser Positionen kostet im Nachtrag mehrere hundert bis über tausend Euro. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, was im Festpreis enthalten ist.

  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Elektroanschluss inklusive Zuleitung und ggf. Zählerschrank-Anpassung
  • Fundament, Bodenplatte oder Konsole für die Außeneinheit
  • Demontage und Entsorgung der Altheizung, bei Öl zusätzlich der Tank
  • Inbetriebnahme und Einregulierung der Heizkurve
  • Anmeldung beim Netzbetreiber nach § 14a EnWG
  • Fachunternehmererklärung für den Förderantrag

Die Effizienz: SCOP, Vorlauftemperatur, Kältemittel

Drei Angaben entscheiden über die Stromkosten der nächsten zwanzig Jahre und stehen in vielen Angeboten nicht. Der SCOP – die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz – ist nur aussagekräftig, wenn er sich auf die tatsächlich geplante Vorlauftemperatur bezieht und nicht auf den günstigsten Katalogwert bei 35 Grad. Die Auslegungs-Vorlauftemperatur selbst gehört ebenfalls ins Angebot, ebenso wie sie mit den vorhandenen Heizkörpern zusammenpassen muss.

Beim Kältemittel lohnt der Blick auf die Bezeichnung: natürliche Kältemittel wie R290 (Propan) sind von den Beschränkungen für fluorierte Treibhausgase nicht betroffen, was sich langfristig auf Verfügbarkeit und Preis von Ersatzteilen auswirken kann. Einen zusätzlichen Förderbonus dafür gibt es seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 allerdings nicht mehr – ein Angebot, das damit noch wirbt, rechnet mit einer überholten Regel.

Sie haben ein Angebot vorliegen? Lassen Sie es gegen echte Angebote einordnen – die Vorschau mit Preis- und Förder-Ampel ist kostenlos.

Vertrags- und Zahlungsrisiken nicht übersehen

Auch ein technisch und förderrechtlich einwandfreies Angebot kann vertraglich riskant sein. Vier Punkte lohnen einen zweiten Blick: die Höhe der Anzahlung, ob eine Restrate erst nach mängelfreier Abnahme fällig wird, ein verbindlicher Fertigstellungstermin und die Gewährleistungsfrist.

Für Arbeiten an einem Bauwerk sieht das BGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor. Eine kürzere Frist im Angebot ist kein Grund, das Angebot abzulehnen, aber ein Grund, sie vor der Unterschrift rechtlich prüfen zu lassen.

Die zehn Punkte als Checkliste

Zusammengefasst sind das die zehn Punkte, an denen sich ein vollständiges, plausibles und förderfähiges Angebot zeigt:

  • Heizlast mit Berechnungsverfahren
  • Nennleistung im Verhältnis zur Heizlast (weder mehr als 30 % darüber noch darunter)
  • SCOP bei der geplanten Vorlauftemperatur
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Elektroanschluss und Fundament der Außeneinheit
  • Speicher (Puffer und Warmwasser) mit Volumen
  • Demontage und Entsorgung der Altheizung
  • Hersteller und vollständige Typbezeichnung des Geräts
  • Fachunternehmererklärung für den Förderantrag zugesagt
  • Zahlungsbedingungen, Fertigstellungstermin und Gewährleistung

Was eine fehlende Position ungefähr kostet

Der Satz „das kommt dann als Nachtrag" bleibt abstrakt, solange keine Beträge dranstehen. Unsere Prüfung rechnet deshalb mit hinterlegten Erfahrungswerten, wenn eine Position fehlt – nicht als Preisliste, sondern als Größenordnung dafür, was ein unvollständiges Angebot am Ende teurer macht.

Diese Beträge sind Netto-Richtwerte für ein Einfamilienhaus und schwanken regional erheblich. Ihr Zweck ist ein anderer als ein Preisvergleich: Sie zeigen, dass die Differenz zwischen einem vermeintlich günstigen und einem vollständigen Angebot regelmäßig im vierstelligen Bereich liegt.

  • Hydraulischer Abgleich: rund 900 Euro
  • Demontage und Entsorgung der Altheizung: rund 1.200 Euro, die reine Entsorgung rund 600 Euro
  • Elektroanschluss: rund 1.500 Euro
  • Fundament oder Konsole für die Außeneinheit: rund 800 Euro
  • Inbetriebnahme und Einregulierung: rund 700 Euro
  • Warmwasserspeicher: rund 1.800 Euro, Pufferspeicher rund 1.200 Euro
  • Unterlagen für den Förderantrag: rund 400 Euro
  • Anfahrt und Fracht: rund 300 Euro

Passen Ihre Heizkörper zur geplanten Vorlauftemperatur?

Der Punkt, der in Angeboten am häufigsten fehlt und im Betrieb am meisten kostet, steht in keiner Positionsliste: die Frage, ob die vorhandenen Heizflächen die berechnete Wärmemenge bei der geplanten Vorlauftemperatur überhaupt abgeben können.

Ein Heizkörper, der bei 70 Grad Vorlauf ausgelegt wurde, gibt bei 45 Grad nur noch einen Bruchteil seiner Nennleistung ab. In den meisten Bestandsgebäuden ist das kein Problem, weil die Heizkörper von Anfang an großzügig dimensioniert wurden und das Haus zwischenzeitlich neue Fenster bekommen hat. Aber es ist eine Frage, die man beantwortet, statt sie zu hoffen.

Im Angebot zeigt sich das an einer Zeile wie „Prüfung der vorhandenen Heizflächen" oder an einer raumweisen Auflistung, welcher Heizkörper bei welcher Vorlauftemperatur genügt. Fehlt beides, fragen Sie: In welchen Räumen reicht der vorhandene Heizkörper bei der geplanten Vorlauftemperatur nicht, und was würde der Tausch dort kosten? Die Antwort gehört vor die Unterschrift, nicht in den ersten Winter.

Die Prüfung in einer halben Stunde

Wenn Sie wenig Zeit haben, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor – sie ist nach dem Verhältnis von Aufwand zu Erkenntnis sortiert.

  • Steht eine Heizlast im Angebot, und mit welchem Verfahren wurde sie ermittelt? Ohne diese Zahl ist alles Weitere unbelegt.
  • Verhältnis Nennleistung zu Heizlast bilden: mehr als 30 Prozent darüber oder überhaupt darunter ist ein Gesprächspunkt.
  • Die zehn Positionen aus der Liste oben abhaken und die fehlenden mit den Richtwerten aus dem vorigen Abschnitt hochrechnen.
  • Nach dem Gerät suchen: Steht die vollständige Typbezeichnung da oder nur eine Baureihe?
  • Fördersatz nachrechnen – auf 28.000 Euro förderfähige Kosten, nicht auf die Angebotssumme.
  • Zahlungsplan und Anzahlungshöhe ansehen. Alles über 30 Prozent Anzahlung ist unüblich.

Häufige Fragen

Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Drei ist der übliche Kompromiss. Bei zweien erkennen Sie keine Spanne, ab vier wächst der Aufwand schneller als der Erkenntnisgewinn. Wichtiger als die Zahl ist, dass sich alle Angebote auf dieselbe Aufgabe beziehen: Legt ein Betrieb auf 12 Kilowatt aus und ein anderer auf 8, vergleichen Sie zwei Planungen und nicht zwei Preise.
Ist ein Angebot ohne Besichtigung des Hauses brauchbar?
Als Richtpreis ja, als Festpreis kaum. Wer den Heizungskeller nicht gesehen hat, kennt weder die Leitungsführung noch den Zustand des Zählerschranks noch den möglichen Aufstellort der Außeneinheit – und genau daraus entstehen die Nachträge. Fragen Sie nach, auf welcher Grundlage kalkuliert wurde und was sich nach einer Besichtigung ändern kann.
Das Angebot nennt nur einen Pauschalpreis ohne Einzelpositionen. Ist das zulässig?
Zulässig ja, prüfbar nein. Ohne Einzelpositionen können Sie weder den Leistungsumfang mit einem zweiten Angebot vergleichen noch später belegen, welche Leistung im Preis enthalten war. Bitten Sie um eine Aufgliederung – ein Betrieb, der kalkuliert hat, kann sie liefern.
Wie hoch darf die Anzahlung sein?
Mehr als 30 Prozent der Auftragssumme ist unüblich. Sinnvoll sind Zahlungen nach Baufortschritt, und eine Restrate sollte bis zur mängelfreien Abnahme und Übergabe der Dokumentation offenbleiben. Ist die Summe vorher vollständig fällig, fehlt Ihnen bei Mängeln das Druckmittel.
Muss der SCOP im Angebot stehen?
Für die Prüfung ja. Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ist zugleich Effizienzkennzahl und Angabe im Förderverfahren. Entscheidend ist, dass sie sich auf die tatsächlich geplante Vorlauftemperatur bezieht und nicht auf den günstigsten Katalogwert bei 35 Grad – der Unterschied zwischen beiden ist erheblich.

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